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Unter den Grundsätzen des Theatinerordens ein Bildungsprojekt mit dem Ziel der Exzellenz im Dienst der mallorquinischen Gesellschaft.

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Bildung der Klassengruppen

Kriterien und Zeitplan für die Bildung der Klassengruppen in jeder Bildungsstufe.

Zu Beginn des Schuljahres werden alle Schülerinnen und Schüler auf so viele Gruppen verteilt, wie das Zentrum an Klassenzügen führt, es sei denn, außergewöhnliche Umstände erfordern eine Teilung oder Zusammenlegung derselben.

01 — Zeitplan

Zeitplan der Gruppenverteilung

Um die Sozialisation der Schülerinnen und Schüler zu fördern, werden die Gruppen regelmäßig nach folgendem Zeitplan neu verteilt:

  1. Schülerinnen und Schüler der ersten Stufe der Vorschule (1–2 Jahre): bleiben während des gesamten Zyklus in derselben Gruppe.
  2. Zu Beginn der zweiten Stufe der Vorschule (3–5 Jahre) werden die Schülerinnen und Schüler neu auf alle Gruppen verteilt und bleiben während des gesamten Zyklus in derselben Gruppe.
  3. Zu Beginn jedes Zyklus der Grundschule (1., 3. und 5. Klasse) werden die Schülerinnen und Schüler erneut auf alle Gruppen verteilt und bleiben während der beiden Jahre des Zyklus in derselben Gruppe.
  4. Zu Beginn jedes Schuljahres der Sekundarstufe I werden die Schülerinnen und Schüler neu auf alle Gruppen verteilt.
  5. Im Abitur (Bachillerato) ist das grundlegende Kriterium für die Gruppenbildung die Einteilung nach Zweig und Wahlfächern.
02 — Kriterien

Kriterien für die Gruppenbildung

Bei der Bildung der Gruppen werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  1. Der Bericht, den die Tutorinnen und Tutoren des vorangegangenen Schuljahres sowie die Abteilung für schulische Beratung über die Schülerschaft und mögliche innerhalb oder außerhalb des Klassenzimmers festgestellte Konflikte erstellt haben.
  2. Eine möglichst ausgewogene Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf und/oder Lernschwierigkeiten.
  3. Eine möglichst ausgewogene Verteilung der Schülerinnen und Schüler nach Lernstand, sodass in allen Gruppen eine ähnliche Anzahl an Schülerinnen und Schülern nach Leistung und Selbstständigkeit vertreten ist.
  4. Eine möglichst ausgewogene Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensproblemen, die das Gruppenklima beeinträchtigen und/oder den normalen Unterrichtsverlauf stören.
  5. Eine möglichst ausgewogene Verteilung von Schülerinnen und Schülern.
  6. Geschwister, die denselben Jahrgang besuchen, werden in unterschiedliche Gruppen eingeteilt, außer in Ausnahmefällen, in denen aus Gründen der Gruppenstabilität oder aufgrund eines psychosozialen Gutachtens etwas anderes empfohlen wird.
Wichtig Außer bei Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern, die der Tutorin/dem Tutor oder der Abteilung für schulische Beratung im vorangegangenen Schuljahr mitgeteilt wurden, oder bei einem offiziellen psychosozialen Gutachten, das etwas anderes empfiehlt — und sofern die Meinung der schulischen Beratungsabteilung eingeholt wurde — werden Anfragen, ob ein Schüler bzw. eine Schülerin mit bestimmten Mitschülerinnen und Mitschülern aus anderen Gruppen zusammen sein soll oder nicht, nicht berücksichtigt.

Dieser Abschnitt ist Teil der Schul- und Hausordnung (RRI), Punkt 12.2.

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