Handlungs- protokolle
Klare, dokumentierte Verfahren zur Gewährleistung der Sicherheit, des Wohlergehens und der Rechte der gesamten Schulgemeinschaft.
Das Colegio San Cayetano verfügt über genehmigte und regelmäßig aktualisierte Handlungsprotokolle, die die Reaktion der Schule auf Situationen regeln, die die Sicherheit, Gesundheit oder das Wohlbefinden der Schüler und der gesamten Schulgemeinschaft betreffen.
Diese Protokolle entsprechen den geltenden Vorschriften der Conselleria d'Educació de les Illes Balears und werden koordiniert vom Leitungsteam, dem Beratungsdienst, dem Lehrpersonal und den Familien angewendet.
Sicherheit und Wohlbefinden an erster Stelle
Unsere Protokolle gehen vom Grundsatz aus, dass die körperliche und emotionale Sicherheit der Schüler höchste Priorität hat. Bei jeder Risikosituation handelt die Schule schnell und vertraulich, stets in Koordination mit den Familien und gegebenenfalls mit den zuständigen externen Diensten.
Alle Mitarbeiter der Schule sind in diesen Verfahren geschult und informiert, um eine einheitliche und wirksame Reaktion zu gewährleisten.
Verfahren
Protokoll gegen sexuelle Übergriffe
Protokoll gegen sexuelle Übergriffe
Maßnahmen bei jedem Hinweis oder jeder Situation von Missbrauch oder sexuellem Übergriff, der ein Mitglied der Schulgemeinschaft betrifft, umfasst die sofortige Benachrichtigung der zuständigen Behörden, den Schutz des Opfers und die Koordination mit Fachdiensten.
Protokoll für Allergien und Unverträglichkeiten
Protokoll für Allergien und Unverträglichkeiten
Verwaltung von Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten: Identifizierung, individuelle Aktionspläne, Mitarbeiterschulung und Notfallverfahren bei schweren allergischen Reaktionen.
Kopflausprotokoll
Kopflausprotokoll
Erkennung und Meldung von Pediculose-Fällen, vorübergehende Ausschlusskriterien, empfohlene Behandlung und Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung im schulischen Umfeld.
Maßnahmen bei jedem Hinweis oder jeder Situation von Missbrauch oder sexuellem Übergriff, der ein Mitglied der Schulgemeinschaft betrifft, umfasst die sofortige Benachrichtigung der zuständigen Behörden, den Schutz des Opfers und die Koordination mit Fachdiensten.
Verwaltung von Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten: Identifizierung, individuelle Aktionspläne, Mitarbeiterschulung und Notfallverfahren bei schweren allergischen Reaktionen.
Erkennung und Meldung von Pediculose-Fällen, vorübergehende Ausschlusskriterien, empfohlene Behandlung und Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung im schulischen Umfeld.
Um eine Situation zu melden, die Maßnahmen erfordert, wenden Sie sich an das Leitungsteam über das Schulsekretariat: 971 22 05 75 or csc@colegiosancayetano.com.
Protokoll zur Prävention von Sexualstraftaten durch Schulpersonal gegenüber Schülerinnen und Schülern
Einleitung
Titel VIII des zweiten Buches des spanischen Strafgesetzbuches regelt Straftaten gegen die sexuelle Freiheit und Unversehrtheit:
- Sexuelle Übergriffe (Artikel 178 bis 180)
- Sexueller Missbrauch (Artikel 181 und 182)
- Missbrauch und sexuelle Übergriffe gegen Minderjährige unter 16 Jahren (Artikel 183 bis 183 quater)
- Sexuelle Belästigung (Artikel 184)
- Exhibitionismus und sexuelle Provokation (Artikel 185 und 186)
- Prostitution, sexuelle Ausbeutung und Verführung Minderjähriger (Artikel 187 bis 189)
Die Schule erklärt „Null-Toleranz gegenüber jeglichem strafbaren Verhalten gegen die sexuelle Unversehrtheit und Freiheit“, insbesondere gegenüber den Schülerinnen und Schülern.
Dieses Dokument legt ein Protokoll fest, um Verhaltensweisen zu verhindern, die als Angriffe auf die sexuelle Unversehrtheit und Freiheit der Schülerinnen und Schüler eingestuft werden, und um im Falle möglicher Verstöße entsprechende Maßnahmen festzulegen.
Persönlicher Anwendungsbereich
Das Protokoll gilt für:
- Lehrpersonal der Schule
- Verwaltungs- und Dienstleistungspersonal
- Betreuerinnen und Betreuer von Freizeitaktivitäten und Sportschulen
- Mitglieder der Theatinergemeinschaft
- Personen im rechtlichen Abhängigkeitsverhältnis Dritter, die Dienstleistungen erbringen
- Schülerinnen und Schüler der Schule und ihre Familienangehörigen
Die Schule stellt sicher, dass Mitarbeitende, Schülerinnen und Schüler sowie gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter dieses Dokument kennen.
Nicht tolerierte Verhaltensweisen
Die Schule lehnt folgende Verhaltensweisen kategorisch ab, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der Schule und mit oder ohne strafrechtliche Relevanz erfolgen:
Unangemessener Körperkontakt
- Unnötige Berührungen, Klapse, Kneifen oder unerwünschter Körperkontakt.
Sexuelle Anspielungen und Angebote
- Angebote oder Druckausübung im Hinblick auf sexuelle Handlungen.
- Beharren auf sozialen Aktivitäten außerhalb der Schule, die nicht mit ihr in Zusammenhang stehen.
- Anzügliches Flirten, zweideutige Bemerkungen, Anspielungen oder Obszönitäten.
Pornografisches Material
- Zeigen, Verbreiten oder Verkaufen von pornografischem Material unter Schülerinnen und Schülern.
- Versenden sexuell anzüglicher oder pornografischer Fotos.
- Anzügliche Blicke, Pfeifen oder anstößige Gesten.
Exhibitionismus
- Entblößung der Genitalien.
Anfordern sexuellen Materials
- Bitte um Bereitstellung pornografischen Materials.
- Anfordern sexuell anzüglicher Videos oder Fotos der Schülerin/des Schülers oder Dritter.
- Bitte um Übersendung von Texten mit sexuellem Inhalt.
Beteiligung an pornografischem Material
- Vorschlag zur Mitwirkung an der Erstellung jeglicher Art von pornografischem Material.
Sexuelle Gefälligkeiten im Austausch für Vorteile
- Verlangen sexueller Handlungen oder Gefälligkeiten unter Zusage akademischer, finanzieller oder sonstiger Vorteile.
Einvernehmliche sexuelle Beziehungen
- Unterhalten sexueller Beziehungen mit Schülerinnen oder Schülern, auch ohne Angebot von Vorteilen.
Erzwungene sexuelle Beziehungen
- Sexuelle Beziehungen unter Anwendung von Gewalt, Missbrauch einer Machtposition, Einschüchterung oder Drohung.
Gefühlsbeziehungen
- Jede Liebesbeziehung mit einer Schülerin oder einem Schüler, auch wenn diese/r volljährig ist.
Sonstige Verhaltensweisen
- Jedes sexuelle Verhalten, das unter die Artikel 178 bis 189 des Strafgesetzbuches fällt.
- Vergleichbare Verhaltensweisen gegenüber Familienangehörigen von Schülerinnen und Schülern.
Präventionsmaßnahmen
1. Aufnahme in die Schul- und Hausordnung
Die beschriebenen Verhaltensweisen werden gemäß Artikel 84 des nationalen Tarifvertrags für private Bildungseinrichtungen als sehr schwerwiegende Verstöße eingestuft.
2. Negativbescheinigung aus dem Register für Sexualstraftäter
Gemäß Organgesetz 1/1996: „Voraussetzung für den Zugang zu Berufen mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen ist, dass die Person nicht wegen Straftaten gegen die sexuelle Freiheit und Unversehrtheit verurteilt wurde.“
- Jede eingestellte Person muss eine Negativbescheinigung des Zentralregisters vorlegen.
- Maximales Ausstellungsalter: ein Monat.
- Wird in die Personalakte aufgenommen.
- Bei Dienstleistungen Dritter: ein gleichwertiger Nachweis wird verlangt.
3. Information der Schulgemeinschaft
Die Schule verbreitet das Protokoll über folgende Kanäle:
- Veröffentlichung auf der Schulwebseite (dauerhaft und aktualisiert).
- Informationsschreiben an die Eltern/Erziehungsberechtigten.
- Aufnahme in den Schulplaner (ab Schuljahr 2019/2020).
- Erwähnung in der Schul- und Hausordnung.
- Einbindung in Aktivitäten zum Thema Mobbing.
- Verbreitung in Klassenlehrerstunden.
- Mitteilung an Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren.
- Spezifische Schulung im Qualitätsplan.
4. Beschwerdeverfahren
Es wird ein zügiges, gründliches und rechtssicheres Verfahren für Beschwerden, Untersuchung und Entscheidung eingerichtet.
5. Nachverfolgung
Der Schulvorstand und die Abteilung für schulische Beratung überwachen die ordnungsgemäße Verbreitung, Umsetzung und Anwendung des Protokolls sowie erforderliche Änderungen und Verbesserungen.
Beschwerden und Anzeigen: Verfahren
1. Einleitung
Wer kann Beschwerde einreichen: Jede Person, die der Schulgemeinschaft angehört, wegen selbst erlittener Vorfälle oder solcher, die Dritte betreffen.
Einreichungswege (schriftlich):
- Einwurf in speziell dafür vorgesehene gelbe Briefkästen in Gemeinschaftsbereichen, die von der Abteilung für schulische Beratung kontrolliert werden (wöchentliche Leerung mit Dokumentation).
- Übergabe an die Abteilung für schulische Beratung.
- E-Mail: orientacion@colegiosancayetano.com
- Übermittlung an die Schulleitung auf beliebigem Wege.
Unterlagen: Vordruck auf der Schulwebseite verfügbar.
PDF herunterladenBeweismittel: Der Beschwerde können Beweismittel beigefügt werden, unbeschadet der Möglichkeit, weitere nachzureichen.
Parallele Maßnahmen: Die Einreichung schließt strafrechtliche, zivilrechtliche oder sonstige gerichtliche Schritte nicht aus.
2. Identifikationspflicht
Beschwerden können nicht anonym eingereicht werden, wobei jedoch die Vertraulichkeit der Identität der beschwerdeführenden Person gewährleistet wird.
3. Weiterleitung an die Schulleitung
Nach Eingang der Beschwerde wird diese am folgenden Werktag an die Schulleitung weitergeleitet. Wird die Beschwerde von einer dritten Person eingereicht (nicht von der betroffenen Person/den Eltern/Erziehungsberechtigten), lädt die Schulleitung gemeinsam mit einer Vertretung der Abteilung für schulische Beratung die betroffene Person vor, um den Sachverhalt zu bestätigen. Handelt es sich um eine minderjährige Person, werden die Eltern/Erziehungsberechtigten hinzugezogen.
4. Nicht-Bestätigung
Wird die Beschwerde nicht bestätigt: Es erfolgt eine schriftliche Dokumentation, die Akte wird geschlossen und der betroffenen Person sowie den Eltern/Erziehungsberechtigten wird dies schriftlich mitgeteilt.
5. Bestätigung und Untersuchungsgremium
Wird die Beschwerde bestätigt, ernennt der Schulvorstand ein Untersuchungsgremium bestehend aus: dem Sekretär/der Sekretärin der Schule, dem/der Rechtsberater/in der Schule und einem Mitglied der Abteilung für schulische Beratung. Die Zusammenkunft erfolgt innerhalb von maximal 48 Stunden.
Die erste Prüfung kann zu folgendem Ergebnis führen:
- Nichtzulassung zum Verfahren: wenn der Sachverhalt nicht in den Anwendungsbereich des Protokolls fällt. Schriftliche Mitteilung mit Begründung.
- Bearbeitung auf anderem Wege: wenn der Sachverhalt nicht den beschriebenen Verhaltensweisen entspricht, aber einen anderen Verstoß darstellen könnte.
- Zulassung und Eröffnung eines Verfahrens: Fällt der Sachverhalt in den Anwendungsbereich des Protokolls zu sexuellen Übergriffen, wird die Beschwerde zugelassen und ein Untersuchungsverfahren eröffnet. Die Eröffnung wird den beteiligten Parteien mitgeteilt.
6. Phase der Informationssammlung
Frist: Maximal fünfzehn Werktage.
- Anhörung der beteiligten Parteien (mit schriftlicher Dokumentation).
- Durchführung der von den Parteien vorgeschlagenen erforderlichen Beweismittel (sofern sie nicht unerheblich, nutzlos oder verzögernd wirken).
- Berücksichtigung der Verjährungsfristen gemäß anwendbarem Tarifvertrag.
- Beweismittel: alle in der spanischen Zivilprozessordnung vorgesehenen.
- Aussagen Minderjähriger: Eltern/Erziehungsberechtigte und ein Mitglied des psychosozialen Fachteams können anwesend sein.
Nach Abschluss der Informationssammlung erhalten die Parteien Gelegenheit, innerhalb von 48 Stunden schriftlich Stellung zu nehmen.
Der Bericht der Untersuchungsstelle enthält: den Sachverhalt, die Standpunkte und Vorbringen der Parteien, die durchgeführten Beweismittel, die anhand der Beweismittel festgestellten Tatsachen sowie einen Vorschlag für zu ergreifende Maßnahmen. Er wird der Schulleitung zur Einberufung des Schulvorstands vorgelegt.
7. Vorsorgliche Maßnahmen
Das Untersuchungsgremium kann der Schulleitung jederzeit vorschlagen, vorsorgliche Maßnahmen zu ergreifen, sofern die Umstände dies nahelegen.
8. Mitteilung an die Justizbehörden
Ergeben sich zu irgendeinem Zeitpunkt Anhaltspunkte für strafbares Verhalten, muss die Schulleitung die Justizbehörden unverzüglich über den untersuchten Sachverhalt informieren.
9. Definition der Werktage
Montag bis Freitag, mit Ausnahme von Feiertagen und Tagen innerhalb der Schulferien.
10. Grundsätze und Garantien des Verfahrens
Achtung und Schutz der Personen: Die Schule ergreift Maßnahmen zur Wahrung der Würde und Privatsphäre, größtmöglicher Diskretion, Umsicht und Respekt, zum Verbot einer Benachteiligung wegen der Teilnahme sowie zur Gewährleistung des Rechts auf Begleitung durch eine Person eigener Wahl.
Vertraulichkeit und Anonymität: Die Beteiligten sind zu strikter Vertraulichkeit und Zurückhaltung verpflichtet, dürfen Informationen über die Beschwerde weder weitergeben noch verbreiten und müssen die Privatsphäre der Identität der beschwerdeführenden Person wahren.
Sorgfalt und Zügigkeit: Untersuchung und Entscheidung erfolgen professionell, ohne ungerechtfertigte Verzögerung, wobei das Verfahren unter Wahrung der gebotenen Garantien in möglichst kurzer Zeit abgeschlossen wird.
Unparteilichkeit und rechtliches Gehör: Gewährleistung einer unparteiischen Anhörung, fairer Behandlung aller betroffenen Personen sowie eines nach Treu und Glauben geführten Verfahrens zur Wahrheitsfindung und Aufklärung des gemeldeten Sachverhalts.
Verschwiegenheit: Die beteiligten Personen müssen über die ihnen aufgrund ihrer Funktion bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen bewahren, dürfen Informationen nicht zum eigenen Vorteil oder zugunsten Dritter nutzen und nicht zum Nachteil des öffentlichen Interesses handeln.
Verbot von Repressalien: Es wird ausdrücklich gegen Repressalien gegenüber Personen vorgegangen, die Beschwerde einreichen, als Zeuginnen/Zeugen aussagen oder an der Untersuchung mitwirken. Falsche oder böswillige Beschwerden können Sanktionen nach sich ziehen, unbeschadet zivil- oder strafrechtlicher Haftung.
Schutz und Unversehrtheit: Die Schule stellt sicher, dass beschwerdeführende Personen, Zeuginnen/Zeugen, Hinweisgebende und Mitglieder des Untersuchungsgremiums keiner Einschüchterung, Bedrohung oder Gewalt, unfairer oder nachteiliger Behandlung, Verfolgung, Diskriminierung oder Repressalien ausgesetzt werden.
Beschwerdevordruck
Angaben zur beschwerdeführenden Person
- Vor- und Nachname
- Telefonische Kontaktdaten
- E-Mail-Kontaktdaten
- Erfolgt die Beschwerde im eigenen Namen? (Ja/Nein)
- Falls nicht: Identität und Kontaktdaten der betroffenen Person (soweit bekannt) sowie Beziehung zu dieser.
Angaben zur beschuldigten Person
- Vor- und Nachname
- Weitere verfügbare identifizierende Angaben
Was ist geschehen?
Beschreibung des Sachverhalts.
Wann ist es geschehen?
Datum/Zeitraum des Vorfalls.
Beweismittel
- Zeuginnen/Zeugen: Identität und Kontaktdaten von Personen, die den Sachverhalt kennen oder beobachtet haben.
- Unterlagen: Dokumente oder andere Beweismittel für die Untersuchung.
Weitere Angaben
Zusätzliche Informationen, die zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen können.
PDF herunterladenInformationen zum Datenschutz
Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen dieser Beschwerde sowie im Zuge des Untersuchungsverfahrens mitteilen, ist der ORDEN DE CLÉRIGOS REGULARES TEATINOS, Träger des Colegio San Cayetano, mit Steuernummer (CIF) R0700014D, mit Sitz in der Avenida Picasso Nr. 21, 07004 Palma. Sie können sich an den Datenschutzbeauftragten der Schule unter dpd@colegiosancayetano.com wenden.
Zweck dieser Verarbeitung ist die Untersuchung und Bearbeitung der von Ihnen eingereichten Beschwerde wegen sexueller Belästigung. Weitergabe: Ihre Daten werden in den im Handlungsprotokoll der Schule für die Untersuchung solcher Beschwerden vorgesehenen Fällen weitergegeben und können gegebenenfalls den Justizbehörden zur Kenntnis gebracht werden.
Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen unsererseits (Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) sowie die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Artikel 6 Abs. 1 lit. e DSGVO).
Wir bewahren die Daten und Informationen für die jeweils geltenden gesetzlichen Fristen auf.
Sie können Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Einschränkung der Verarbeitung im Rahmen der geltenden spanischen und europäischen Datenschutzvorschriften ausüben, indem Sie sich schriftlich an die Schule, Abteilung Sekretariat, unter der oben genannten Anschrift wenden. Sind Sie mit der Verarbeitung nicht einverstanden, können Sie zudem eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos) einreichen.
Protokoll für Allergien und Unverträglichkeiten
Begründung zu Nahrungsmittelallergien, -unverträglichkeiten und Zöliakie
Nach der Genehmigung des Dekrets 39/2019 vom 17. Mai durch die balearische Regierung (Govern de les Illes Balears) verfügt diese Schule über ein aktualisiertes Protokoll zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit Nahrungsmittelallergien, -unverträglichkeiten oder Zöliakie, die den Speisesaal der Schule nutzen.
Alle Nahrungsmittelallergien, -unverträglichkeiten und Zöliakie müssen der Schule gegenüber VERPFLICHTEND in der von der oben genannten Vorschrift vorgesehenen Form nachgewiesen werden: offizielles ärztliches Attest/Gutachten.
Daher müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern mit Nahrungsmittelallergien, -unverträglichkeiten oder Zöliakie vor Beginn des Schuljahres, zwischen dem 2. und 6. September, folgende Unterlagen im Sekretariat der Schule einreichen (nicht erforderlich, wenn diese bereits in früheren Schuljahren eingereicht wurden, es sei denn, es kam zu einer Änderung der Diagnose oder Behandlung):
1. Ärztliches Attest/Gutachten
Ausgestellt auf den Namen der Schülerin/des Schülers, mit folgenden Angaben:
- Nahrungsmittelallergien. Je detaillierter, desto besser, einschließlich Hinweisen zum Verzehr von Lebensmitteln mit Spuren.
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Je detaillierter, desto besser, einschließlich Hinweisen zum Verzehr von Lebensmitteln mit Spuren.
- Zöliakie. Je detaillierter, desto besser.
- Latexallergie (wichtig für den Fall einer medizinischen Versorgung).
- Symptome oder Reaktionen, die die Schülerin/der Schüler bei Verzehr von Lebensmitteln zeigen kann, gegen die eine Allergie oder Unverträglichkeit besteht, sowie weitere allergische Reaktionen.
- Vollständiges Handlungsprotokoll, das die Schule im Falle einer allergischen Reaktion befolgen muss, mit Angabe von:
- Zu verabreichenden Medikamenten und deren Anwendung (Dosierungsanweisungen) sowie Angaben zur Aufbewahrung.
- Falls im Falle einer allergischen Reaktion Adrenalin erforderlich ist: Anwendungshinweise und Aufbewahrungsmaßnahmen.
- Telefonnummern der zuständigen medizinischen Ansprechpersonen.
- Weitere Informationen, die der Arzt bzw. die Ärztin für relevant hält.
Um Missverständnisse zu vermeiden, müssen diese ärztlichen Atteste/Gutachten MASCHINENGESCHRIEBEN (Schreibmaschine oder Computer) vorgelegt werden. Die Atteste/Gutachten müssen die ausstellende Fachperson mit vollständigem Namen und Qualifikation ausweisen und auf allen Seiten gestempelt und unterschrieben sein.
Es werden ausschließlich die in der angegebenen Form dokumentierten Allergien, Unverträglichkeiten und Zöliakiefälle berücksichtigt. Notizen im Schulplaner, E-Mails oder sonstige Dokumente, die keine ärztlichen Atteste oder Gutachten mit den genannten Voraussetzungen sind, werden nicht anerkannt.
2. Einwilligung
Ordnungsgemäß von beiden Elternteilen/Erziehungsberechtigten unterschrieben, gemäß dem herunterladbaren Vordruck (siehe unten), mit der im Krisenfall das Schulpersonal ermächtigt wird oder auch nicht (Verabreichung von Medikamenten oder Adrenalin-Injektionen), das Kind zu behandeln, bevor der zuständige medizinische Dienst eintrifft — unter Freistellung der Schule und/oder der betreuenden Person von jeglicher Haftung für Probleme, die aus diesem Eingriff entstehen könnten.
Liegt diese Einwilligung nicht vor, wird die Schule dem Kind kein Medikament verabreichen und keine Injektion setzen; stattdessen wird auf das Eintreffen des medizinischen Dienstes gewartet.
In diesem Dokument müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten die Telefonnummern der Personen angeben, die die Schule im Falle eines Vorfalls benachrichtigen soll.
Aktualisierung der Angaben
Damit das Betreuungsprotokoll wirksam ist, ist neben dem Engagement der Schule auch die vollständige Mitwirkung der Eltern und Erziehungsberechtigten bei der Aktualisierung der übermittelten Angaben erforderlich. Jede Änderung der Allergien, Unverträglichkeiten oder Zöliakie des Kindes, der Medikation oder des zu befolgenden Handlungsprotokolls muss der Schule umgehend mitgeteilt und durch ein neues, maschinengeschriebenes ärztliches Attest/Gutachten mit denselben zuvor genannten Anforderungen dokumentiert werden, das erneut im Sekretariat der Schule einzureichen ist.
Sofern keine Aktualisierung der Angaben erfolgt, gelten beim Schuljahreswechsel die zuletzt von den Eltern/Erziehungsberechtigten übermittelten Informationen als gültig. Kommt es zu Änderungen, müssen diese in der im vorherigen Absatz beschriebenen Form dokumentiert werden.
Bereitstellung von Medikamenten und Injektionen
Es liegt in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten, der Schule über die Klassenlehrkraft ihres Kindes die Medikamente oder Injektionen zur Verfügung zu stellen, die im Falle einer Reaktion im Zusammenhang mit der Allergie, Unverträglichkeit oder Zöliakie verabreicht werden müssen.
- In der Escoleta und in der Frühkindlichen Bildung ist eine Einheit jedes Medikaments abzugeben.
- In der Grundschule und in der Sekundarschule (ESO) sind zwei Einheiten jedes Medikaments bzw. jeder Injektion abzugeben: eine für den Speisesaal und eine für das Klassenzimmer (die bei Ausflügen der Schule mitgeführt wird).
- Im Abitur ist eine Einheit jedes Medikaments abzugeben, mit Ausnahme derjenigen, die den Speisesaal nutzen — diese müssen 2 Einheiten bereitstellen.
Diese Medikamente müssen ordnungsgemäß mit dem vollständigen Namen des Kindes gekennzeichnet und bei Ablauf des Verfallsdatums erneuert werden; die Kontrolle des Verfallsdatums obliegt den Eltern/Erziehungsberechtigten. Die Schule überprüft das Verfallsdatum nur dann, wenn das Medikament tatsächlich verabreicht werden muss, und verabreicht es nicht, wenn es abgelaufen ist.
Diabetes-Menü
Schülerinnen und Schüler mit Diabetes, die den Speisesaal der Schule nutzen, müssen der Krankenschwester der Schule ein an ihre Bedürfnisse angepasstes Menü vorlegen. Die Kohlenhydratportionen können täglich vom Küchenpersonal unter Aufsicht der Krankenschwester abgewogen werden.
Vegetarisches Menü / Sonderdiäten
Vegetarische Schülerinnen und Schüler oder solche, die niemals rotes Fleisch/Schweinefleisch verzehren, müssen zu Beginn des Schuljahres bei der Krankenschwester einen Antrag auf das gewünschte Menü stellen. VEGANE Menüs werden nicht angeboten.
Während des gesamten Schuljahres, ohne Ausnahme, erhalten die betreffenden Schülerinnen und Schüler ausschließlich dieses Menü.
In allen Fällen muss der Antrag auf diese Menüs bei der Krankenstation der Schule eingereicht und von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
Schondiät-Menü
Das oben Genannte betrifft nicht das sogenannte Schondiät-Menü aus vorübergehenden Gründen, das weiterhin wie bisher angeboten wird.
Gelegentliche Nutzerinnen und Nutzer
Bei gelegentlichen Nutzerinnen und Nutzern des Speisesaals bietet die Schule aufgrund der Unmöglichkeit, den Dienst mit allen erforderlichen Garantien anzubieten, keine Sondermenüs für Schülerinnen und Schüler mit Nahrungsmittelallergien, -unverträglichkeiten oder Zöliakie an.
Protokoll zur Verwaltung und Betreuung von Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und besonderen Ernährungsbedingungen der Schülerinnen und Schüler der Schule
In diesem Dokument wird die Verwaltung und Kontrolle von Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten anhand folgender Punkte festgelegt:
1.
Es werden ausschließlich die in diesem Protokoll in der angegebenen Form dokumentierten Allergien, Unverträglichkeiten und Zöliakiefälle berücksichtigt. Notizen im Schulplaner, E-Mails oder sonstige Dokumente, die keine ärztlichen Atteste oder Gutachten mit den nachstehend genannten Voraussetzungen sind, werden nicht anerkannt.
2.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern der Schule mit Nahrungsmittelallergien oder -unverträglichkeiten müssen — hierfür ist ein Termin über den dafür vorgesehenen Kanal zu vereinbaren — dem Krankenpflegedienst der Schule innerhalb der jährlich von der Schule festgelegten Frist folgende Unterlagen und Medikamente übergeben:
a) ÄRZTLICHES ATTEST/GUTACHTEN, ausgestellt auf den Namen der Schülerin/des Schülers, mit folgenden Angaben:
- Nahrungsmittelallergien. Je detaillierter, desto besser, einschließlich Hinweisen zum Verzehr von Lebensmitteln mit Spuren.
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Je detaillierter, desto besser, einschließlich Hinweisen zum Verzehr von Lebensmitteln mit Spuren.
- Zöliakie. Je detaillierter, desto besser.
- Latexallergie (wichtig für den Fall einer medizinischen Versorgung).
- Symptome oder Reaktionen, die die Schülerin/der Schüler bei Verzehr von Lebensmitteln zeigen kann, gegen die eine Allergie oder Unverträglichkeit besteht, sowie weitere allergische Reaktionen.
- Vollständiges Handlungsprotokoll, das die Schule im Falle einer allergischen Reaktion befolgen muss, mit Angabe von:
- Zu verabreichenden Medikamenten und deren Anwendung (Dosierungsanweisungen) sowie Angaben zur Aufbewahrung.
- Falls im Falle einer allergischen Reaktion Adrenalin erforderlich ist: Anwendungshinweise und Aufbewahrungsmaßnahmen.
- Telefonnummern der zuständigen medizinischen Ansprechpersonen.
- Weitere Informationen, die der Arzt bzw. die Ärztin für relevant hält.
Um Missverständnisse zu vermeiden, müssen diese ärztlichen Atteste/Gutachten MASCHINENGESCHRIEBEN (Schreibmaschine oder Computer) vorgelegt werden. Sie müssen die ausstellende Fachperson mit vollständigem Namen und Qualifikation ausweisen und auf allen Seiten gestempelt und unterschrieben sein.
b) EINWILLIGUNG, ordnungsgemäß von beiden Elternteilen/Erziehungsberechtigten unterschrieben, gemäß dem herunterladbaren Vordruck , mit der im Krisenfall das Schulpersonal ermächtigt wird oder auch nicht (Verabreichung von Medikamenten oder Adrenalin-Injektionen), das Kind zu behandeln, bevor der zuständige medizinische Dienst eintrifft — unter Freistellung der Schule und/oder der betreuenden Person von jeglicher Haftung für Probleme, die aus diesem Eingriff entstehen könnten.
In dieser Einwilligung wird auch erfasst, ob die Schülerin/der Schüler im Programm ALERTA ESCOLAR BALEAR angemeldet ist. Diese Angabe ist sehr wichtig, da die Krankengeschichte der im Programm angemeldeten Kinder in eine Datenbank eingespeist wird, auf die der Notdienst 061 Zugriff hat.
c) MEDIKATION: Zusammen mit den ärztlichen Unterlagen müssen verpflichtend zwei Einheiten der Medikamente oder Injektionen abgegeben werden, die dem Kind im Falle einer Reaktion im Zusammenhang mit der Allergie, Unverträglichkeit oder Zöliakie verabreicht werden müssen. In der Escoleta und in der Frühkindlichen Bildung genügt eine Einheit jedes Medikaments. Diese Medikamente müssen ordnungsgemäß mit dem vollständigen Namen des Kindes gekennzeichnet und bei Ablauf des Verfallsdatums erneuert werden; die Kontrolle des Verfallsdatums obliegt den Eltern/Erziehungsberechtigten. Die Schule überprüft das Verfallsdatum nur dann, wenn das Medikament tatsächlich verabreicht werden muss, und verabreicht es nicht, wenn es abgelaufen ist.
3.
Das für die Krankenstation der Schule zuständige medizinische Personal überträgt die erhaltenen Angaben in die Anwendung Alexia und erstellt daraus mit derselben Anwendung die SCHÜLERKARTEIEN gemäß dem von der Schule festgelegten Muster. Damit jede Klassenlehrkraft weiß, dass sie Schülerinnen oder Schüler mit Nahrungsmittelallergien oder -unverträglichkeiten unter ihrer Verantwortung hat, erhält sie eine Kopie der entsprechenden Karteien, die in der abschließbaren Schublade des Pultes aufzubewahren ist.
Die Schülerkartei enthält mindestens folgende Angaben:
- Vollständiger Name.
- Klasse.
- Foto.
- Ob die Anmeldung im Programm ALERTA ESCOLAR BALEAR erfolgt ist oder nicht.
- Ob die Familie die Verabreichung von Medikamenten genehmigt hat oder nicht.
- Die Allergien/Unverträglichkeiten der Schülerin/des Schülers.
- Schweregrad.
- Mögliche auftretende Symptome.
- Im Falle eines Vorfalls zu befolgendes Protokoll.
- Verschriebene Medikation.
- Aufbewahrungsort der Medikation.
- Telefonnummern der medizinischen Ansprechpersonen.
- Telefonnummern der Familie.
- Datum der Kartei.
- Datum des ärztlichen Gutachtens.
- Ob die Schülerin/der Schüler den Speisesaal nutzt oder nicht.
4. Aufbewahrung der Unterlagen
Das Original der in Punkt 2 dieses Protokolls genannten Unterlagen wird auf der Krankenstation der Schule aufbewahrt, in Ordnern nach Schuljahr sortiert, mit einem eigenen Ordner pro Schülerin/Schüler, um künftige von den Eltern/Erziehungsberechtigten vorgelegte Dokumente ergänzen zu können.
5. Zugang zu den Schülerkarteien
Eine gedruckte Kopie der Karteien, in Ordnern nach Schuljahr sortiert, wird auf der Krankenstation der Schule aufbewahrt.
Eine gedruckte Kopie der Karteien, in Ordnern nach Schuljahr sortiert, wird an dem Ort aufbewahrt, an dem die Schülerinnen und Schüler essen — je nach Jahrgangsstufe bzw. Bildungsstufe unterschiedlich —, zugänglich für die Lehrkräfte und Betreuungspersonen, die während der Essenszeiten für die Schülerinnen und Schüler zuständig sind.
Im Einzelnen:
- Schülerinnen und Schüler der „Escoleta“: Aufbewahrung im dortigen Speisesaal.
- Schülerinnen und Schüler der Frühkindlichen Bildung: Aufbewahrung im dortigen Speisesaal.
- Schülerinnen und Schüler der Grundschule, Sekundarschule und des Abiturs: Aufbewahrung im allgemeinen Speisesaal.
Ebenso wird dem für den Speisesaaldienst zuständigen Unternehmen eine Liste mit den jeweiligen Ernährungsbedingungen übergeben.
Ein Satz Karteien wird zudem in jedem der Schränke bzw. Fächer aufbewahrt, in denen die zweiten Einheiten der Medikamente gelagert werden, die sich in den jeweiligen Lehrerzimmern befinden.
Die Klassenlehrkräfte erhalten ebenfalls Zugang zu den Karteien ihrer jeweiligen Schülerinnen und Schüler gemäß Punkt 3 dieses Protokolls.
An allen genannten Aufbewahrungsorten verfügen die Möbelstücke, in denen die Ordner gelagert werden, über einen Verschlussmechanismus, um unbefugten Zugriff auf die Unterlagen zu verhindern. Während der Essenszeiten bleiben die Möbelstücke in den Speisesälen jedoch offen, um den Zugriff auf die Unterlagen im Bedarfsfall nicht zu behindern. Verfügt ein Möbelstück nicht über einen solchen Mechanismus, werden alternative Maßnahmen getroffen (Hinweisschilder „Zutritt nur für befugtes Personal“ und Aufstellung des Möbelstücks in einem für Schülerinnen und Schüler nicht zugänglichen Bereich).
6. Aufbewahrungsort der Medikamente und Injektionen
Um eine schnelle Verabreichung im Falle eines Vorfalls zu ermöglichen:
- Eine Einheit der von jeder Schülerin/jedem Schüler abgegebenen Medikamente oder Injektionen wird an denselben Orten wie die Schülerkarteien aufbewahrt, in denselben Möbelstücken, in den für den Speisesaal jeder Bildungsstufe vorgesehenen Bereichen.
- Die zweite Einheit wird bei Ausflügen der Schule verwendet, die den Verzehr von Speisen oder Getränken beinhalten, die von der Schule oder Dritten bereitgestellt werden, und an den von der Schule festgelegten Orten aufbewahrt.
7. Kennzeichnung der Schülerinnen und Schüler mit Nahrungsmittelallergien und/oder -unverträglichkeiten, die in den Speisesälen der Schule essen
- Escoleta: Kontrolle durch die Lehrkraft selbst.
- Frühkindliche Bildung: Kennzeichnung mittels Karte am Tisch, an dem die Schülerin/der Schüler isst.
- Grundschule: direkte Kennzeichnung durch das für Allergien und Unverträglichkeiten zuständige Personal.
- Übrige Jahrgangsstufen: direkte Kennzeichnung durch das für Allergien und Unverträglichkeiten zuständige Personal.
8. Platzierung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Speisesaal der Schule
Während der Essenszeiten hält sich das für die Krankenstation der Schule zuständige medizinische Personal im Speisesaal auf, um eine schnelle Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Falle eines ernährungsbedingten Vorfalls zu gewährleisten und die servierten Speisen zu kontrollieren.
Alle Schülerinnen und Schüler mit besonderen Ernährungsbedingungen werden vom Eingang bis zur Küche begleitet, wo ihnen das Essen unter Aufsicht der zuständigen Betreuungsperson oder des Krankenpflegepersonals der Schule serviert wird.
Zur besseren Kontrolle und Betreuung essen Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klasse Grundschule mit Nahrungsmittelallergien an speziell für sie reservierten Tischen, betreut von den von der Schule bestimmten Betreuungspersonen bzw. Lehrkräften sowie von der verantwortlichen Krankenschwester der Schule. Vorzugsweise wird die Betreuung dieser Schülerinnen und Schüler denselben Betreuungspersonen zugewiesen. Ist eine Vertretung erforderlich, wird nach Möglichkeit stets dieselbe Vertretungsperson eingesetzt.
Ausnahmsweise benötigen Schülerinnen und Schüler ab der 2. Klasse Grundschule, die ausschließlich gegen Schalenfrüchte allergisch sind, unter Umständen keine Trennung im Speisesaal, sofern das Tagesmenü ihr Allergen nicht enthält. Grund dafür ist, dass das Speisesaalmenü KEINE Schalenfrüchte enthält, außer an 2 Tagen im Monat, wenn das Dessert Eis ist. Diese Regelung erfordert die vorherige Zustimmung der Eltern sowie die tägliche Genehmigung der Krankenschwester. Die Schülerin/der Schüler verliert diesen Vorteil, wenn die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden.
Schülerinnen und Schüler mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Zöliakie benötigen keine Trennungsmaßnahme im Speisesaal. Es müssen lediglich die entsprechenden Lebensmittel vermieden werden.
Vegetarische und vegane Schülerinnen und Schüler sowie solche, die niemals rotes Fleisch/Schweinefleisch verzehren, benötigen keine Trennungsmaßnahme im Speisesaal. Es müssen lediglich die entsprechenden Lebensmittel je nach Fall vermieden werden.
9. Platzierung der Schülerinnen und Schüler der Escoleta und der Frühkindlichen Bildung
Die Schülerinnen und Schüler dieser Bildungsstufen essen in ihrem jeweils eigenen Speisesaal — einer in der Escoleta und einer in der Frühkindlichen Bildung — unter Aufsicht ihrer Lehrkräfte.
Während der Essenszeiten hält sich das für die Krankenstation der Schule zuständige medizinische Personal im Speisesaal auf, um eine schnelle Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Falle eines ernährungsbedingten Vorfalls zu gewährleisten.
10. Kontrolle der jedem Kind servierten Speisen
a) Im allgemeinen Speisesaal (Grundschule und Sekundarschule):
Das zuständige Krankenpflegepersonal der Schule hält sich während des gesamten täglichen Essensdienstes in den Räumlichkeiten des Speisesaals auf, um jede Schülerin/jeden Schüler mit Allergien und Unverträglichkeiten persönlich zu betreuen. Es erwartet die Schülerinnen und Schüler am Eingang des Speisesaals und begleitet sie persönlich bis zum für ihren speziellen Essensdienst vorgesehenen Küchenbereich. Der Küchenchef ist dafür verantwortlich, die Speisen zu servieren und sie gemeinsam mit der Krankenschwester zu überprüfen, bevor sie der Schülerin/dem Schüler übergeben werden. Anschließend begleitet die Krankenschwester die Schülerin/den Schüler vom Küchenbereich zum dafür vorgesehenen Bereich im Speisesaal. Möchte die Schülerin/der Schüler von einem Gericht nachnehmen, muss dieser Vorgang wiederholt werden.
Der Caterer bringt am Eingang des Speisesaals täglich ein Allergenblatt an, auf dem die im Menü enthaltenen Allergene angegeben werden. Dieses Blatt spiegelt jede Änderung wider, die das Menü aus vom Caterer unabhängigen Gründen erfahren haben könnte.
Täglich wird dem zuständigen Krankenpflegepersonal der Schule morgens ein Foto des Allergenblatts zugesandt, um die Allergenkontrolle zu erleichtern.
Im allgemeinen Speisesaal befindet sich vor jedem Essenstablett ein Schild, auf dem die im jeweiligen Gericht enthaltenen Allergene angegeben sind.
Das für die Krankenstation der Schule zuständige Personal teilt dem Caterer täglich jede Änderung mit, die die ursprüngliche Liste der Schülerinnen und Schüler mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder -allergien erfahren haben könnte.
b) Im Speisesaal der Escoleta und der Frühkindlichen Bildung:
In den Klassenräumen der Escoleta und der Frühkindlichen Bildung fordern die Lehrkräfte täglich bei der Küche die verschiedenen Menüeinheiten (normale und spezielle) an, die den Schülerinnen und Schülern serviert werden müssen.
Der Essensdienst für die Schülerinnen und Schüler der Escoleta und der Frühkindlichen Bildung erfolgt in Speisesälen, die von den Küchenräumen getrennt sind. Daher werden die Speisen von der verantwortlichen Küchenperson in beheizten Behältern zu den jeweiligen Speisesälen transportiert.
Die speziellen Menüs für Schülerinnen und Schüler mit Allergien und Unverträglichkeiten werden ausschließlich von dieser verantwortlichen Person zubereitet und in ordnungsgemäß gekennzeichneten, luftdichten Behältern aufbewahrt, bevor sie von der verantwortlichen Küchenperson an die zuständige Person in jedem Speisesaal übergeben werden.
Der Caterer erstellt ein tägliches Allergenblatt, auf dem die im Menü enthaltenen Allergene angegeben werden. Dieses Blatt spiegelt jede Änderung wider, die das Menü aus vom Caterer unabhängigen Gründen erfahren haben könnte.
Das tägliche Allergenblatt wird täglich an das zuständige Krankenpflegepersonal der Schule sowie an die Verantwortlichen der jeweiligen Bildungsstufe gesandt.
Die für Escoleta und Kindergarten zuständige Küchenperson überprüft täglich gemeinsam mit dem Küchenchef alle Menüs nach deren Lagerung und Kennzeichnung und füllt ein Konformitätsprotokoll aus, bevor die Speisen zu den Speisesälen transportiert und dem für den Dienst zuständigen Lehrpersonal übergeben werden.
Das entsprechend geschulte Personal der jeweiligen Bildungsstufe ist dafür zuständig, das Essen den Schülerinnen und Schülern mit Allergien und Unverträglichkeiten zu servieren.
Das für die Krankenstation der Schule zuständige Personal teilt dem Caterer täglich jede Änderung mit, die die ursprüngliche Liste der Schülerinnen und Schüler mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder -allergien erfahren haben könnte.
Jährlich, für alle Speisesäle der Schule:
- Vor Beginn des Schuljahres stellt das Krankenpflegepersonal der Schule dem Caterer eine Liste aller Schülerinnen und Schüler mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder -allergien zur Verfügung.
- Auf Grundlage dieser Liste erstellt der Caterer gemeinsam mit einer qualifizierten Ernährungsfachkraft die Menüs für das kommende Schuljahr.
- Es wird ein allgemeines Menü erstellt, auf dem alle in jedem Gericht enthaltenen Allergene angegeben sind, sowie ein spezifisches Menü für jedes Allergen.
Mittagsmenüs: Die allgemeinen und spezifischen Menüs werden der Schule vorgelegt, damit diese die Informationen an das Lehrpersonal und über die Schulwebseite an die Familien weitergibt. Der Caterer überprüft gemeinsam mit dem zuständigen Krankenpflegepersonal der Schule die Menüs. Diese Überprüfung dient dazu, jede Kontamination der Speisen bei Fällen von Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder -allergien der betroffenen Schülerinnen und Schüler beim Eintritt, Servieren und Essen im Speisesaal zu vermeiden. Die Vorgaben sind für das Küchenpersonal und die für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler während der Essenszeit zuständigen Personen verbindlich.
Nachmittagssnack: Bis zur 6. Klasse Grundschule stellt das Küchenpersonal den Nachmittagssnack für die Klassenräume bereit. Die Snacks für Schülerinnen und Schüler mit Allergien und/oder Unverträglichkeiten sind separat in einer beschrifteten Box mit Deckel verpackt.
Escoleta (1 und 2 Jahre): Beim Vormittagssnack serviert die Schule Obst, außer bei Schülerinnen und Schülern mit einer Allergie oder Unverträglichkeit gegen Obst — in diesem Fall wird eine alternative Option serviert.
Picknicks: Die Lehrkräfte übermitteln der Küche eine Liste, die spezielle Picknicks zubereitet und diese individuell und deutlich unterscheidbar verpackt. Die Abholung durch die Schülerinnen und Schüler erfolgt in Begleitung der jeweiligen Klassenlehrkraft.
11. Vorfälle
Tritt ein Allergie-/Unverträglichkeitsfall auf, ist das Betreuungsprotokoll gemäß den Angaben in der Kartei der jeweiligen Schülerin/des jeweiligen Schülers einzuleiten.
Für die Einleitung und Durchführung des Betreuungsprotokolls, einschließlich gegebenenfalls der Verabreichung von Medikamenten oder Injektionen, ist das für die Krankenstation der Schule zuständige medizinische Personal verantwortlich, stets mit Unterstützung der für die Beaufsichtigung und Betreuung dieser Schülerinnen und Schüler zuständigen Betreuungspersonen sowie der Lehrkräfte der Escoleta und der Frühkindlichen Bildung in ihren jeweiligen Speisesälen.
Bei vorübergehender Abwesenheit des für die Krankenstation zuständigen medizinischen Personals sind die für die Speisesaalaufsicht zuständigen Lehrkräfte dafür verantwortlich, das Protokoll einzuleiten und durchzuführen.
12. Schulausflüge, bei denen Speisen oder Getränke verzehrt werden könnten
Die begleitenden Lehrkräfte müssen bei Ausflügen eine aktuelle Kopie der Schülerkartei sowie die Medikamente oder Injektionen mitführen, die im Falle eines Vorfalls gemäß dem in der Kartei festgelegten Protokoll zu verabreichen sind.
Verantwortlich für die Verabreichung der Medikamente und Injektionen sind in diesem Fall die bei dem Ausflug anwesenden Lehrkräfte selbst.
Nach Abschluss der Aktivität muss der Krankenstation mitgeteilt werden, ob die Medikamente und Injektionen verwendet wurden oder nicht, und die nicht verwendeten müssen an ihren Aufbewahrungsort zurückgebracht werden. Wurden Medikamente von der Krankenstation der Schule verwendet, wird bei den Eltern/Erziehungsberechtigten um deren Ersatz gebeten.
Hinweis: Dieses Protokoll gilt nicht nur für eintägige Ausflüge, sondern auch für von der Schule organisierte Reisen oder mehrtägige Aufenthalte.
13. Schullandheimaufenthalte und Sommerschulen
Bei den von der Schule organisierten Schullandheimaufenthalten und Sommerschulen wird der Essensdienst vom selben Unternehmen erbracht, das auch während des Schuljahres den Speisesaaldienst betreibt, sodass dieselben Protokolle gelten, einschließlich der Anwesenheit des medizinischen Personals während der Essenszeiten mit denselben Aufgaben — mit Ausnahme von Schullandheimaufenthalten und Aktivitäten außerhalb der Schule.
Findet die Aktivität außerhalb der Schule statt, etwa in den Einrichtungen in Esporles, muss die Klassenlehrkraft eine Kopie der Schülerkarteien sowie eine Einheit der zu verabreichenden Medikamente oder Injektionen mitführen.
Falls an diesen Aktivitäten Kinder teilnehmen, die nicht Schülerinnen oder Schüler der Schule sind, müssen sie bei der Anmeldung alle im ersten Abschnitt dieses Protokolls beschriebenen Unterlagen sowie zwei Einheiten der im Bedarfsfall zu verabreichenden Medikamente und Injektionen vorlegen.
Personen mit Nahrungsmittelallergie oder -unverträglichkeit, die die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt und die zu verabreichenden Medikamente oder Injektionen nicht bereitgestellt haben, wird die Anmeldung und Teilnahme an den Aktivitäten nicht gestattet.
14. Aktualisierung der medizinischen Angaben und der Schülerkarteien
Damit das Betreuungsprotokoll wirksam ist, ist neben dem Engagement der Schule auch die vollständige Mitwirkung der Eltern und Erziehungsberechtigten bei der Aktualisierung der der Schule übermittelten Angaben erforderlich. Jede Änderung der Allergien, Unverträglichkeiten oder Zöliakie der Schülerinnen und Schüler, der Medikation oder des zu befolgenden Handlungsprotokolls muss der Schule umgehend mitgeteilt und durch ein neues, maschinengeschriebenes ärztliches Attest/Gutachten mit denselben zuvor genannten Anforderungen dokumentiert werden, das erneut auf der Krankenstation der Schule einzureichen ist.
Sofern keine Aktualisierung der Angaben erfolgt, gelten beim Schuljahreswechsel die zuletzt von den Eltern/Erziehungsberechtigten übermittelten Informationen als gültig.
Kommt es während der Sommerferien zu Änderungen, müssen diese in der im vorherigen Absatz beschriebenen Form innerhalb der ersten zwei Septemberwochen jedes Jahres dokumentiert werden.
Vor Ende jedes Schuljahres wird dieser Punkt den Eltern/Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler erneut in Erinnerung gerufen.
Treten während des laufenden Schuljahres neue Allergien oder Unverträglichkeiten auf, müssen diese in derselben in diesem Protokoll beschriebenen Form dokumentiert werden.
Jede Änderung der übermittelten Angaben wird in Alexia erfasst und führt zur Aktualisierung der Schülerkartei; veraltete Exemplare müssen an allen Aufbewahrungsorten durch vollständig aktualisierte ersetzt werden. Die veraltete Kartei wird nicht vernichtet, sondern in dem für die jeweilige Schülerin/den jeweiligen Schüler angelegten Ordner archiviert, in dem die von den Eltern/Erziehungsberechtigten vorgelegten Originalunterlagen aufbewahrt werden.
15. Ersatz von Medikamenten und Kontrolle des Verfallsdatums
Es liegt in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten, das Verfallsdatum der der Schule übergebenen Medikamente und Injektionen zu kontrollieren. Die Schule überprüft über das für die Krankenstation zuständige medizinische Personal das Verfallsdatum nur dann, wenn das Medikament tatsächlich verabreicht werden muss, und verabreicht es nicht, wenn es abgelaufen ist; die Eltern/Erziehungsberechtigten werden über die Notwendigkeit eines Ersatzes informiert. Die Schülerin/der Schüler darf den Speisesaal der Schule erst wieder nutzen, wenn die abgelaufenen Medikamente oder Injektionen ersetzt wurden.
Die Verwendung der Medikamente oder Injektionen macht deren Ersatz erforderlich, wofür die Eltern/Erziehungsberechtigten verantwortlich sind. Die Schule teilt ihnen die Verwendung mit und fordert den Ersatz an. Die Schülerin/der Schüler darf den Speisesaal der Schule erst wieder nutzen, wenn die verwendeten Medikamente oder Injektionen ersetzt wurden.
16. Neue Schülerinnen und Schüler
Im Anmeldeverfahren wird in den von der Schule bereitgestellten Informationen auf das Bestehen dieses Protokolls sowie auf die Notwendigkeit hingewiesen, der Schule mitzuteilen, ob die Schülerin/der Schüler eine Nahrungsmittelallergie, -unverträglichkeit oder Zöliakie hat.
Ist dies der Fall, werden die Erziehungsberechtigten des Kindes darauf hingewiesen, dass sie zusammen mit den für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen dieselben im ersten Punkt dieses Protokolls genannten Unterlagen (und Medikamente) vorlegen müssen.
Das Anmeldeformular enthält eine spezifische Frage hierzu, bei der die Erziehungsberechtigten des Kindes ausdrücklich angeben müssen, ob dieses eine dieser Erkrankungen hat oder nicht.
17. Abmeldung vom Speisesaaldienst oder von der Schule
Wenn eine Schülerin/ein Schüler vom Speisesaaldienst oder von der Schule abgemeldet wird:
- Dies muss der Schule gegenüber dem Krankenpflegedienst mitgeteilt werden.
- Der Krankenpflegedienst entnimmt die Schülerkartei aus den Ordnern, in denen alle Schülerkarteien aufbewahrt werden — sowohl in der Krankenstation als auch in den Speisesälen, der Küche und bei den Klassenlehrkräften.
- Der Krankenpflegedienst entnimmt den Ordner der Schülerin/des Schülers, in dem alle für die Behandlung der Allergie oder Unverträglichkeit vorgelegten medizinischen Unterlagen aufbewahrt wurden, und überführt ihn IN VERSCHLOSSENEM UMSCHLAG in die Verwaltungsakte der Schülerin/des Schülers, wo er gemäß den von der Schule festgelegten Aufbewahrungsfristen verbleibt.
Bei erneuter Anmeldung zum Speisesaaldienst oder an der Schule müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten alle im ersten Punkt dieses Protokolls genannten Informationen und Unterlagen ordnungsgemäß aktualisiert vorlegen; die in der Verwaltungsakte aufbewahrten historischen Angaben werden dabei wiederhergestellt.
18. Alexia
Jeder Vorfall, jede Betreuung, An- oder Abmeldung sowie jede Änderung der medizinischen Angaben, des Betreuungsprotokolls, des Verfallsdatums, des Ersatzes oder der Medikation muss ordnungsgemäß in Alexia (oder der Anwendung, die es ersetzt) erfasst werden, um die Nachverfolgung und durchgeführten Maßnahmen jederzeit belegen zu können.
19. Überprüfung der Wirksamkeit des Protokolls
Jährlich, zu Beginn des letzten Unterrichtsmonats des Schuljahres, wird das Protokoll anhand der aufgetretenen Vorfälle überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Änderungen werden den Eltern/Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler rechtzeitig mitgeteilt, damit gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen ihrerseits noch vor Beginn des neuen Schuljahres umgesetzt werden können.
20.
Dieses Dokument wird auf dieser Webseite fortlaufend aktualisiert.
Läuseprotokoll
Liebe Eltern,
angesichts des Auftretens von Kopfläusen in unserem Umfeld bitten wir Sie, die Köpfe Ihrer Kinder zu untersuchen und sie gegebenenfalls gemäß den nachstehenden Empfehlungen der balearischen Gesundheitsbehörde (Conselleria de Sanitat) zu behandeln.
Zum Wohle aller bitten wir Sie, betroffene Kinder erst dann wieder zur Schule zu schicken, wenn Sie sicher sind, dass ihr Haar frei von Nissen ist. So lässt sich eine weitere Ausbreitung vermeiden.
Ein Läusebefall ist kein Zeichen mangelnder Hygiene und daher kein Grund, sich zu schämen oder ihn zu verheimlichen.
Empfehlungen der balearischen Gesundheitsbehörde
- Untersuchen Sie den Kopf Ihres Kindes, insbesondere hinter den Ohren und im Nacken.
- Beginnen Sie die Behandlung nur, wenn Läuse oder Nissen gefunden werden.
- Verwenden Sie eine Lotion mit mindestens 1 % PERMETHRIN. Auf trockenes Haar auftragen (bei einer Creme auf feuchtes Haar) und 10 bis 30 Minuten einwirken lassen. Kontakt mit Augen, Haut und Schleimhäuten vermeiden.
- Waschen Sie das Haar mit normalem Shampoo.
- Kämmen Sie das feuchte Haar mindestens 15 Minuten lang mit einem Nissenkamm (in Apotheken erhältlich), wobei Strähne für Strähne durchgekämmt und der Kamm nach jedem Durchgang gereinigt wird.
- An der Luft trocknen lassen, ohne einen Föhn zu benutzen.
- Kontrollieren Sie das Haar täglich, indem Sie es feucht mit dem genannten Kamm durchkämmen.
- Wiederholen Sie die gesamte Behandlung eine Woche später.
- Kämmen Sie weiterhin mit dem genannten Kamm und entfernen Sie die Nissen, bis Sie sicher sind, dass keine mehr vorhanden sind — mindestens zwei Wochen lang.
- Tauchen Sie Bürsten und Kämme 10 Minuten lang in kochendes Wasser.
- Waschen Sie die Kleidung bei 55 °C und bügeln Sie sie anschließend, besonders die Nähte.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
SCHULLEITUNG